Informationen zur Sekundarstufe I

Informationen zu den Schulabschlüssen

Als integrierte Schulform bieten wir alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I an, die in Nordrhein-Westfalen vergeben werden. Durch die Differenzierung stellen wir dabei sicher, dass jede Schülerin und jeder Schüler den für sie oder ihn bestmöglichen Abschluss erreichen kann.

 

Selbstverständlich sind die verschiedenen Abschlüsse aber an unterschiedlich anspruchsvolle Bedingungen geknüpft. Auf dieser Seite wollen wir versuchen, die Mindestbedingungen für die Abschlüsse vereinfacht darzustellen. Das System ist allerdings derart komplex, dass Sie aus unseren Formulierungen keinerlei Rechtsansprüche ableiten können. Dazu verweisen wir ausdrücklich auf die offiziellen Seiten der Landesregierung bzw. auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI).

 

Informationen zur gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe II finden Sie hier.

Erster Schulabschluss

Mindestbedingungen für den Ersten Schulabschluss (nach Klasse 9, wenn 10 Schulbesuchsjahre absolviert wurden - früher HA9):

 

Grundsätzlich müssen alle Fächer „ausreichend“ sein. Aber: Der Abschluss wird auch vergeben, wenn

  • die Note in Deutsch oder Mathematik „mangelhaft“ ist oder
  • in einem der übrigen Fächer ein „mangelhaft“ erteilt wurde.
  • Eine weitere nicht „ausreichende“ Leistung in einem der übrigen Fächer ist zulässig.

 

Link zur APO-SI


Erweiterter Erster Schulabschluss

Mindestbedingungen für den Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher HA10):

 

Grundsätzlich müssen alle Fächer „ausreichend“ sein. Aber: Der Abschluss wird auch vergeben, wenn

  • die Note in einem Fach der Fächergruppe I „mangelhaft“ ist oder
  • ein Fach der Fächergruppe II „mangelhaft“ ist.
  • Eine weitere nicht „ausreichende“ Leistung in einem weiteren Fach der Fächergruppe II ist zulässig.
  •  Fächergruppe I: Mathematik, Deutsch, Lernbereiche AL (Durchschnittsnote aus Technik, WL und Hauswirtschaft) und NW (Durchschnittsnote aus Biologie, Chemie und Physik).
  • Fächergruppe II: alle übrigen Fächer.

 

Link zur APO-SI


Mittlerer SChulabschluss

Mindestbedingungen für den Mittleren Schulabschluss:

  • Zwei E-Kurse „ausreichend“ und WP „ausreichend“.
  • Grundkurse „befriedigend“ bzw. weitere E-Kurse „ausreichend“.
  • Zwei weitere Fächer „befriedigend“.
  • Übrige Fächer „ausreichend“.

Ausgleichsregelungen: Eine Minderleistung um eine Note kann durch eine bessere Note in einem anderen Fach innerhalb derselben Fächergruppe ausgeglichen werden. Zusätzlich erlaubt ist eine um bis zu zwei Stufen schlechtere Note in Fächergruppe II.

  • Fächergruppe I: Mathematik, Deutsch, Englisch und WP.
  • Fächergruppe II: alle übrigen Fächer.

 

Link zur APO-SI


Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Mindestbedingungen für den MSA-Q:

  • Drei E-Kurse und WP „befriedigend“.
  • Grundkurs „gut“ bzw. weiterer E-Kurs „befriedigend“.
  • Übrige Fächer „befriedigend“.

Ausgleichsregelung: Eine Minderleistung um eine Note kann durch eine bessere Note in einem anderen Fach innerhalb derselben Fächergruppe ausgeglichen werden.

  • Fächergruppe I: Mathematik, Deutsch, Englisch und WP.
  • Fächergruppe II: alle übrigen Fächer.

 

Link zur APO-SI