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Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz
- Veröffentlicht: 01. Dezember 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebes Kollegium,
mit der heutigen Schulmail wurden wir über die bereits ab morgen geltende erneute Maskenpflicht am Sitzplatz informiert. Daran geknüpft sind auch Ausführungen zum Vorgehen bei positiven Selbsttests.
Die Maskenpflicht gilt im gesamten Schulgebäude, nicht aber auf dem Schulhof. Die Maske darf bei Einhaltung der Abstandsregeln zum Essen und Trinken sowie für die Selbsttests kurzzeitig abgenommen werden. Weiterhin werden wir montags, mittwochs und freitags Testangebote machen, und auch die bisherigen Abstands- und Hygieneregeln (Handhygiene, Lufthygiene) behalten ihre Gültigkeit.
Heiko Glade, SL