Schulpflegschaft

Wie funktioniert die Elternmitwirkung an unserer SChule?

In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen

an der Gestaltung des Schulwesens mit“. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl Anspruch als auch Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren. Wenn sich Eltern aktiv am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen, trägt dies zu einem guten Schulklima und auch zum Schulerfolg ihrer Kinder bei.

 

Bei uns an der Schule arbeiten Eltern in den Fachkonferenzen und Ausschüssen, in der Steuergruppe, in den Klassen- und Jahrgangspflegschaften und natürlich in der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz mit.

 

In den Klassenpflegschaften wählen die Eltern und Erziehungsberechtigten ihre Vertreter für die Schulpflegschaft, nämlich die Klassenpflegschafts-Vorsitzenden. Diese wiederum bestimmen in den Sitzungen der Schulpflegschaft die Vertreterinnen und Vertreter für die Mitarbeit in den anderen Gremien und wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. An unserer Schule ist seit 2023 Frau Sabine Pauly die Vorsitzende der Schulpflegschaft.

 

Wie kann ich mich weiter über die Elternmitwirkung informieren?

Am einfachsten ist es, sich direkt an die Klassenpflegschaftsvorsitzenden oder die Vorsitzenden der Schulpflegschaft zu wenden. Aber es gibt auch schriftliches Informationsmaterial. Die Broschüre "ABC der Elternmitwirkung" informiert über die Aufgaben der Schulgremien, in denen Eltern mitarbeiten, über das Wahlverfahren sowie über die Arbeit in den Gremien. Wer sich damit vertraut gemacht hat, kann seinen Sachverstand und seine Ideen noch gezielter in der Schule einbringen.

Außerdem gibt es das Informationsportal ElternMitWirkung NRW , das ebenfalls Informationen, Anregungen und Materialien zur Elternmitwirkung in Schulen liefert, teilweise auch in fremdsprachigen Erklärvideos.